Unsere Kanzlei ist Ihr Partner im Insolvenzrecht
Die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens oder auch einer Privatperson kann aufgrund widriger Umstände infolge einer Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit zur Insolvenz führen.
Wenden Sie sich an unsere Kanzler im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag – wir beraten und vertreten Sie professionell. Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung in Schuldenregulierungsverfahren und auf die Beratung von Unternehmen in der Krise sowie auf die Begleitung durch ein etwaiges Insolvenz- bzw. Sanierungsverfahren. Der Vorteil dieser Spezialisierung für unsere Mandanten liegt im über mehrere Jahre gewachsenen Erfahrungsreichtum. Auch die Zusammenarbeit mit externen Spezialisten, Unternehmensberatern und Steuerberatern bringt wesentliche Vorteile mit sich.
Die Grundsätze des Insolvenzverfahrens
Das Verfahren wird vom Grundsatz beherrscht, dass das gesamte Vermögen des Schuldners zur gleichmäßigen und verhältnismäßigen Befriedigung sämtlicher Gläubiger herangezogen wird.
Je nach Verfahrensart liegt der Schwerpunkt in der bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger oder in der wirtschaftlichen Erhaltung des Schuldners durch Sanierung.
Die Insolvenz eines Unternehmens
Durch eine Reform des Insolvenzrechts wurden Konkurs- und Ausgleichsverfahren zu einem einheitlichen Insolvenzverfahren zusammengefasst. In diesem Verfahren gibt es neben dem Konkursverfahren ein Sanierungsverfahren, das mit oder ohne Eigenverwaltung des Unternehmers ausgestaltet sein kann. Weiterhin besteht aber auch in einem Konkursverfahren die Möglichkeit, einen Sanierungsplan vorzulegen.
Die Insolvenz eines Privaten
Das Schuldenregulierungsverfahren bietet die Möglichkeit einer Schuldbefreiung – auch gegen den Willen der Gläubiger. Allerdings sind Privatpersonen dazu verpflichtet, einen außergerichtlichen Ausgleich zu versuchen.
Die strafrechtliche Komponente
Eine strafrechtliche Komponente liegt für Verantwortliche einer Insolvenz insbesondere in den Bestimmungen über Nichtzahlung von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung (§§ 153c, 153d StGB) und betrügerische Krida (§ 156 StGB), Gläubigerbegünstigung (§ 158 StGB) und grobfahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen (§ 159 StGB).
Mit uns haben Sie einen Experten mit langjähriger Erfahrung im Bereich Insolvenzrecht im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag.